- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Landkreis
- Termine online
Wohngeldbehörde informiert über Freizeitbonus für Kinder: Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind
14.07.2021 - Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ beschlossen, das insbesondere Kindern und Jugendlichen zugutekommen soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren. Das Geld ist für alle Familien, die im August dieses Jahres zur Existenzsicherung Anspruch auf Sozialleistungen haben; wie zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder auch „Hartz IV“.
Wer im August einen Kinderzuschlag, „Hartz IV“ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, erhält den Kinderfreizeitbonus automatisch ausbezahlt, ohne gesonderten Antrag. Wer allerdings Wohngeld, jedoch keinen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht, muss die Zahlung schriftlich bei der Familienkasse beantragen. Das dazugehörige Formular ist im Internet, unter der nachfolgenden Adresse erhältlich: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.
Landrat Dr. Fritz Brechtel und Sozialdezernent Christoph Buttweiler freuen sich für die Familien im Landkreis Germersheim über diese Bonuszahlung: „Das Schöne an diesem Bonus ist die Tatsache, dass das Geld nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung Teilhabe gewährt wird.“ Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die Familienkasse.