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Zweite Abschlagszahlung für Müllgebühren fällig
15.06.2021 - Am 1. Juli ist im Kreis Germersheim die 2. Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2021 fällig.
Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung. Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus.
Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.
Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53 256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) hinterlegt. Es muss unterschrieben an die Kreisverwaltung geschickt (per Post oder eingescannt per Mail) oder gefaxt werden.
Die Behörde bittet darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.