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Aktuelle Informationen zur Agrarförderung im Mai 2022
03.05.2022 - Erinnerung Abgabetermin elektronischer Antrag (EA)
Bis spätestens 16. Mai 2022 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen und der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.
Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung Germersheim, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.
Meldung der Nutzung brachliegender Flächen durch Beweidung oder Schnittnutzung ausschließlich zu Futterzwecken
Macht ein Betrieb von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat er die betroffenen Flächen der zuständigen Behörde bis zum 15. September 2022 zu melden.
Die Meldung muss mit der „Mitteilung zur Nutzung brachliegender Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken“, der unter dem nachfolgenden LINK heruntergeladen werden kann, erfolgen:
Die Mitteilung liegt dann in Ihrem Browser für Sie bereit.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.