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Einbürgerungstest im ersten Halbjahr 2023
21.12.2022 - Ab 1. September 2008 erfordert das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 19.08.07 bundesweit, dass die Einbürgerungswilligen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen. Dies muss durch einen sogenannten Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test. Jeder Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Zur persönlichen Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, muss vorab telefonisch unter 07274-53334 ein Besuchstermin vereinbart werden. Zur Anmeldung muss der Pass/Ausweis, sowie die Prüfungsgebühr in Höhe von 25 Euro in bar mitgebracht werden.
Prüfungstermin 3: Montag, 13. Februar 2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Prüfungstermin 4: Montag, 13. Februar 2023, 15:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss für Termin 3 und 4: Freitag, 13. Januar 2023
Prüfungstermin 5: Montag, 13. März 2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Prüfungstermin 6: Montag, 13. März 2023, 15:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss für Termin 5 und 6: Freitag, 10. Februar 2023
Prüfungstermin 7: Montag, 17. April 2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Prüfungstermin 8: Montag, 17. April 2023, 15:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss für Termin 7 und 8: Freitag, 17. März 2023
Prüfungstermin 9: Montag, 15. Mai 2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Prüfungstermin 10: Montag, 15. Mai 2023, 15:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss für Termin 9 und 10: Freitag, 14. April 2023
Prüfungstermin 11: Montag, 19. Juni 2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Prüfungstermin 12: Montag, 19. Juni 2023, 15:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss für Termin 11 und 12: Freitag, 17. Mai 2023
Anmeldung zum Einbürgerungstest (nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07274-53334) persönlich bei der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8 (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule), UG, Informationen unter Tel. 07274-53334/-53382.