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Ernteversicherungen im Weinsektor ab diesem Jahr mit höherer Förderung - Anträge können ab sofort gestellt werden
Das Landwirtschaftsministerium erhöht die Förderung zur Mehrgefahrenversicherung im Weinbau. Winzerinnen und Winzer können ab diesem Jahr einen höheren Prämienzuschuss erhalten. Anträge können ab sofort und bis spätestens 15. April 2022 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, gestellt werden.
Ernteversicherungen sind ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement von Weinbaubetrieben. Dies trifft vor allem bei Risiken im Zusammenhang mit widrigen Witterungsverhältnissen, wie den immer häufiger auftretenden Spätfrösten und Hagelereignissen, zu.
Das Land Rheinland-Pfalz macht von der Möglichkeit Gebrauch den möglichen Fördersatz bei Ernteversicherungen im Weinsektor anzuheben und verbessert die Förderbedingungen gegenüber dem Jahr 2021.
Winzerinnen und Winzer, die eine Mehrgefahrenversicherung abschließen, können aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Höhe der Unterstützung wird ab diesem Jahr von 50 Prozent auf 80 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 300 Euro je Hektar, angehoben. Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt.
Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und Qualitätseinbußen mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Die Risiken müssen in einem Vertrag (sog. „Kombivertrag“) versichert sein.
Bezuschusst werden Prämienzahlungen, die bis spätestens 30. Juni des Jahres, für das die Unterstützung beantragt wird, erfolgt sind.
Anträge sind bis spätestens 15. April 2022 mit dem entsprechenden Formular bei den Kreisverwaltungen zu stellen. Darüber hinaus ist bis spätestens 10. Juli ein Versicherungsnachweis über das Bestehen der Mehrgefahrenversicherung bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen. Für jeden Versicherungsvertrag ist ein separater Antrag auf Unterstützung einzureichen.
Abweichend vom Antragsjahr 2021 wird die Unterstützung ausschließlich bei elektronischer Übermittlung der unterstützungsrelevanten Antragsdaten durch das Versicherungsunternehmen an die zuständige Stelle gewährt. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Kreisverwaltungen. Der Antragsteller muss daher per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass er mit dem elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen und zuständiger Behörde einverstanden ist.
Nähere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) sind ab sofort unter
zu finden.
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim,