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Für Kreisverwaltung gilt weiterhin Terminvereinbarung und 3-G-Regel
10.03.2022 - In den Gebäuden der Kreisverwaltung Germersheim gilt trotz allgemeiner Lockerungen der Corona-Regeln weiterhin die 3-G-Regel, d.h. Zutritt haben nur Personen die entweder geimpft oder genesen oder getestet sind. Außerdem müssen weiterhin Termine mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Verwaltung vereinbart werden. „Auch wenn sich scheinbar eine Entspannung der Pandemie abzeichnet, bundesweit die Regeln gelockert werden und die meisten Verläufe einer Infektion überwiegend milde Symptome zeigen, haben wir zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz aller Mitarbeitenden entschieden, die 3-G-Regel noch nicht zu kippen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Außerdem verzeichnet der Landkreis Germersheim nach wie vor sehr hohe Infektionszahlen, weshalb wir uns gegen lockerere Zugangsregelungen entschieden haben. Ich bitte um Verständnis.“