Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Kreis Germersheim werden verschickt

14.01.2022 - Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.

Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2021 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.

Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man bei rechtzeitiger Zahlung der Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht.

Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft kann das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) heruntergeladen werden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Alternativ kann es auch per E-Mail (eingescannt als PDF) an r.rickert@kreis-germersheim.de gesendet werden.

Nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 wird das Formular auch gerne zugesandt.

Die Kreisverwaltung bittet darum, bei den Überweisungen die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.