- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Landkreis
- Termine online
Gesundheitsamt passt Corona-Management an
22.03.2022 - Genesenen-Nachweise werden bis auf Weiteres nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt und zugesandt. Positiv Getestete können den digitalen Genesenen-Nachweis am Ende der Absonderung durch Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses bei zahlreichen Apotheken im Landkreis erhalten. Eine Liste aller Apotheken, die diesen Service anbieten und den Genesenen-Nachweis ausstellen, ist über die Homepage der Kreisverwaltung, unter www.kreis-germersheim.de/genesen-nachweis, einsehbar.
Voraussetzung für den Nachweis ist, dass ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein positiver PoC-Schnelltest reicht für die Ausstellung des Genesenen-Nachweises nicht aus. Personen, die einen Genesenen-Nachweis benötigen oder haben möchten, müssen sich während der Infektion selbständig um eine PCR-Testung kümmern. Dazu kann beispielsweise eine PCR-Teststation aufgesucht werden oder die Menschen lassen sich über ihren Hausarzt testen.
Eine weitere Änderung gibt es bei der Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen:
Ab sofort konzentriert sich das Gesundheitsamt proaktiv nur noch auf Einrichtungen in kritischen Strukturen. Aufgrund des Wegfalls der Unterstützung durch die Bundeswehr und nochmalig zusätzlichen Aufgaben im Gesundheitsamt, können Einzelpersonen nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt erstellt nur noch auf Antrag und nur für enge Kontaktpersonen Absonderungsbescheinigungen. Für den Antrag können die engen Kontaktpersonen dazu das Kontaktformular www.kreis-germersheim.de/kontaktformular ausfüllen.
Für mit dem Coronavirus infizierte Personen sowie deren Hausstandsangehörige ist sowohl ein PoC-Test als auch ein PCR-Test als Bestätigung einer Absonderung und somit auch z.B. als Vorlage beim Arbeitgeber ausreichend. Sie erhalten und brauchen keine Absonderungsbescheinigung vom Gesundheitsamt.