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Heizungsbeihilfe für den nächsten Winter
27.09.2022 - Der Fachbereich 23 – Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode im Zeitraum 01.10.2022 – 30.04.2023 für den Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:
Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 01.10.2022 bis 30.04.2023 vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung bzw. Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt.
Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.