- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Landkreis
- Termine online
Hohes Haushaltsdefizit bleibt bestehen
19.09.2022 - Entwurf Nachtragshaushalt 2022 des Landkreises liegt aus
„Mit dem Nachtragshaushalt 2022 ergeben sich zwar Verbesserungen – diese betreffen jedoch überwiegend den Finanzhaushalt mit den Investitionen. Im Ergebnishaushalt führen alle Änderungen insgesamt nur zu einer minimalen Verbesserung von knapp 600 000 Euro. Das ergibt einen Fehlbetrag von aktuell 8 Mio. Euro. Damit bleiben die schlechte Ausgangslage und das Haushaltsdefizit bestehen; der Landkreis Germersheim ist weiterhin finanziell nicht leistungsfähig“, stellt Landrat Dr. Fritz Brechtel fest.
„Kostensteigerungen ergeben sich neben zusätzlichen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch mit dem Konflikt in der Ukraine sowie weiterhin bei der Jugendhilfe und der Sozialhilfe“, so Brechtel weiter.
„Bei den Corona-Aufwendungen musste der Ansatz um 0,1 Mio. Euro erhöht werden, während das neue Impfzentrum in Germersheim haushaltsneutral mit Aufwendungen und Erträgen von je 1,5 Mio. Euro geplant ist. Einen weiteren Aspekt stellen die noch immer anhaltenden Kriegshandlungen in der Ukraine dar. Als eine der Unterstützungsmaßnahmen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge, soll die Bienwaldschule in Wörth baulich umgestaltet werden. Hierfür benötigen wir zusätzliche Mittel in Höhe von 650 000 Euro“, teilt der Kreiskämmerer Martin Schnerch mit: „Weiter ergeben sich steigende Energiekosten von 240.000 Euro, die anteilig bei den kreiseigenen Schulen und Gebäuden veranschlagt werden.“
Im Sozial- und Jugendhilfebereich resultieren die leichten Veränderungen (Verschlechterung um insgesamt 250 000 Euro) überwiegend aus geänderten Fallzahlen und aktuell angepassten Berechnungen.
„Der Bereich der Investitionen ist größtenteils von den Schulbaumaßnahmen geprägt. Es ergeben sich hier außerdem Änderungen bei der Bewirtschaftung der Maßnahmen. Zum einen können wir höhere Fördermittel abrufen und bei den Auszahlungen verschieben sich Maßnahmen in Folgejahre“, so Landrat Brechtel zu den Investitionen.
„Insgesamt erhöhen sich die Investitionseinzahlungen um 2,5 Mio. Euro, während die Auszahlungen um 3,7 Mio. Euro sinken“, ergänzt Kämmerer Martin Schnerch.
Das führt zu einer Reduzierung des bisher dafür vorgesehenen Investitionskreditbedarfs. Anstelle von 14,8 Mio. Euro werden jetzt 8,5 Mio. Euro zur Finanzierung benötigt. Das sind 6,2 Mio. Euro weniger.
Die Verschuldung aus Liquiditäts- und Investitionskredit liegt dadurch zum Jahresende 2022 bei 123,7 Mio. Euro (vorher: 130,6 Mio. Euro).
Die Diskussion und der Beschluss des Nachtragshaushalts 2022 sind für die Kreistagssitzung am 10. Oktober 2022 vorgesehen. Im Vorfeld liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Mindestfrist von zwei Wochen vom 16. bis einschließlich zum 29. September 2022 während der Dienststunden im Gebäude der Kreisverwaltung, Zimmer 0.27, aus.
Darüber hinaus ist der Nachtragshaushaltsplan-Entwurf auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de einsehbar. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2022 einzureichen. Ein entsprechender Vordruck steht zur Unterstützung ebenfalls auf der Homepage des Landkreises bereit.