- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Landkreis
- Termine online
Neue Allgemeinverfügung regelt Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen
14.01.2022 - Die Kreisverwaltung Germersheim als Versammlungsbehörde hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen und Aufzügen jeglicher Art unter freiem Himmel erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 15.01.2022 bis einschließlich 15.02.2022.
„Dabei geht es vor allem darum, in dieser kritischen Pandemiesituation die Gesundheit von uns allen zu schützen. Versammlungen von Menschen, die die Coronaregeln berücksichtigen, sind selbstverständlich weiterhin möglich. Es geht also nicht darum, das Versammlungsrecht einzuschränken, sondern ganz im Gegenteil darum, dieses vor der Aushöhlung zu schützen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Der aktuelle Pandemie-Verlauf und ganz besonders die Omikron-Variante lassen es nicht zu, dass es zu unkontrollierten Menschenansammlungen kommt, bei der die Covid-Regeln nicht beachtet werden. Werden die Versammlungen angemeldet, so erlassen wir klare Regeln, die für alle Teilnehmenden gelten. Das wird durch die Nicht-Anmeldung teilweise gezielt umgangen. Mit dieser Allgemeinverfügung werden nun die unangemeldeten Versammlungen bezüglich der Auflage der Maskenpflicht den angemeldeten gleichgestellt“, so Brechtel.