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Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2023
19.12.2022 - Anträge, Teil 2, für EU-Umstrukturierung 2023 vom 2. bis 31. Januar elektronisch stellen
Ab Montag, 2. Januar 2023, können Anträge, Teil 2, für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen bis spätestens Dienstag, 31. Januar 2023, bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingereicht werden (Ausschlussfrist). Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet spätestens am Dienstag, 2. Mai 2023.
Die Antragstellung, Teil 2, erfolgt 2023 online über das bewährte WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de. Dort ist auch die Richtlinie für das Antragsverfahren hinterlegt.
Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für die elektronisch erfassten und versandten Daten muss das automatisch erzeugte PDF-Dokument (Datenträgerbegleitschein) nur noch ausgedruckt und unterschrieben fristgerecht bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingereicht werden.
Folgende Maßnahmen können in Rheinland-Pfalz beantragt werden:
Anpassung der Zeilenbreite
(nur Ahr, Mittelrhein und Mosel) Block 10 (Maßnahmen 11 – 15)
Pflanzung von Halb- und
Hochstammreben Block 20 (Maßnahmen 21 – 25)
Rebsortenwechsel Block 30 (Maßnahmen 31 – 55)
Bodenordnung Block 40 (Maßnahmen 41 – 45)
Handarbeitsmauersteillagen 51
Querterrassierung 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:
Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.