Weinmarktumstrukturierung 2022: Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2022

23.05.2022 - Derzeit verschickt die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2022 an alle Antragsteller, die bereits im Januar 2022 einen Antrag, Teil 2, gestellt hatten.

Damit kann die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet werden. 

Die Fertigstellungsmeldung sollte aber grundsätzlich über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden:

https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Im Anschluss findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die in diesem Jahr frühzeitig beginnen soll.

Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, einzureichen.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2022 (Seite 15/16) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de/agrar