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Aktuelle Informationen zur Weinbauförderung 2023 und 2024
08.05.2023 - Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau Teil 2 Pflanzjahr 2023 (nach der gemeinsamen Agrarmarktordnung im Weinsektor), Teil 1 ab Pflanzjahr 2024 (auf Grundlage des deutschen GAP-Strategieplans)
Informationen zu Teil 2, Pflanzung 2023
Die vorgefertigten Pflanzmeldungsunterlagen, Anlage 2, aus der Antragstellung Januar 2023 wurden versandt.
Wer trotz Antragstellung noch keine Unterlagen erhalten hat, meldet sich bitte kurzfristig bei Thomas Römer, E- Mail: t.roemer@kreis-germersheim.de.
Die Checkliste zum Antrag auf Umstrukturierung von Rebflächen der Weinbaurichtlinie 2023 sowie weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz:
https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung
Informationen zu Teil 1, Rodung für Pflanzung 2024
Nur ein Antragstermin: Frühjahrsantrag
Antragszeitraum Frühjahr 2023: 2. – 31. Mai 2023
Antragszeitraum Herbst 2023: entfällt 2023
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, gestellt werden.
Die Antragsfrist bis 31. Mai 2023 gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens.
Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden.
Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt dann die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim empfiehlt, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen.
https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsformulare, das Merkblatt sowie die Checkliste zum Antrag auf Umstrukturierung von Rebflächen Teil 1 2023, Pflanzung 2024 (im Merkblatt zum Antrag Teil 1), sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar:
https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung
Antragsformulare können auf dieser Internetseite des Ministeriums ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober per Rodebescheid durch die Kreisverwaltung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/agrar