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Neuerung für Tierhalter ab 1.8.
Auch Abgänge von Tieren melden
Tierhalter sind seit dem 1. August dazu verpflichtet, auch den Abgang von gehaltenen Schweinen, Schafen und Ziegen zu melden. Durch diese Neuerung soll die Rückverfolgbarkeit der Tiere verbessert werden. „Dies ist insbesondere wichtig, wenn eine Tierseuche ausbricht, um dann Verbraucher, Landwirte und auch ihre Tiere besser schützen zu können“, erläutern die Veterinärinnen der Kreisverwaltung Germersheim. Um den Aufwand möglichst minimal zu halten, erfolgt die Meldung ähnlich wie bisher schon die Zugangsmeldungen. Das heißt, auch die Abgangsmeldung erfolgt als „Gruppenmeldung“. Angegeben muss hierbei: Gesamtzahl der Tiere, individuelle Registrierungsnummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe nach der Viehverkehrsordnung, Zugangs- und Abgangsdatum. Dies melden Tierhalter wie bisher über das HI-Tier-System (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere).
Eine artgerechte Tierhaltung und ein verlässlicher Verbraucherschutz sind wichtige Grundsätze der Landwirtschaft. Dazu gehört eine ordnungsgemäße sowie lückenlose Tierkennzeichnung. Vor diesem Hintergrund wurden von Seiten der EU sowie des Bundes die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Im Rahmen der Neugestaltung des europäischen Tiergesundheitsrechts (EU VO 2016/429) im Jahr 2021 wurden neue geschaffen, welche nach und nach in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Verordnung und die ihr nachgeschalteten Rechtsakte (insb. EU VO 2019/2035) bringen auch Neuerungen für die Tierkennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten mit sich. Als bundeseinheitlicher Start für die Abgangsmeldungen wurde der 1. August 2023 festgelegt.
Tierhalter aus dem Landkreis Germersheim können sich bei Fragen dazu an Tel. 07274/53-177 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-germersheim.de wenden.