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Woche der Vorsorge vom 6. bis 10. November
Beratung bei der Betreuungsbehörde im Kreis – Online-Vorträge der Verbraucherzentrale
„Es kann jeden jederzeit treffen, dass man durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen oder diese verständlich zu äußern. Daher ist es wichtig, rechtzeitig schriftlich seinen Willen, insbesondere auch über ärztliche oder pflegerische Behandlungen, festzuhalten. Wurde nicht vorgesorgt, ist eine rechtliche Vertretung weder vom Ehepartner, den Kindern, dem Lebenspartner oder den Verwandten möglich.“ Darauf weist der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, hin.
In der Woche der Vorsorge vom 6. bis 10. November wird flächendeckend besonders darauf hingewiesen, welche die Vorkehrungen jeder persönlich für diese Fälle treffen kann.
Die Verbraucherzentrale bietet in dieser Zeit Online-Vorträge an, in deren Fokus klassische Vorsorgethemen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass sowie der Weg zum Pflegegrad stehen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.verbraucherzentrale.de/woche-der-vorsorge.
Wer sich lieber „offline“ informieren möchte, kann das beispielsweise bei den Betreuungsvereinen oder bei der Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung. Mehr zu den Themen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie zu Ansprechpartnern finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/betreuungsrecht.