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Gemeinsam gegen Waldbrände
04.05.2023 - Landräte, Vertreterinnen und Vertreter des Forstes sowie Brand- und Katastrophenschützer beraten sich
Zu Beginn der Waldbrandsaison kamen auf Einladung der Landräte Dietmar Seefeldt (Kreis Südliche Weinstraße) und Dr. Fritz Brechtel (Kreis Germersheim) die Leiter der Forstämter Annweiler (Gregor Seitz), Bienwald (Astrid Berens) und Haardt (Michael Leschnig) sowie die Verantwortlichen für den Katastrophenschutz der Landkreise zusammen, um die Zusammenarbeit zu stärken und wichtige Handlungsbedarfe zu besprechen. Auf der Agenda standen unter anderem die Wasserversorgung im Wald, einheitliche Waldbrandkarten und die Brandbekämpfung.
„Die Südpfalz mit dem Landkreis Südliche Weinstraße und dem Landkreis Germersheim gehört zu den von Waldbränden am stärksten gefährdeten Gebieten in Rheinland-Pfalz“, beschreiben Seefeldt und Brechtel die aktuelle Situation. Am Haardtrand kämen einige Risikofaktoren zusammen: das generell trocken-heiße Klima im Oberrheingraben, die im Pfälzerwald starke Hangneigung, die ausgedehnten Kiefernwälder und die geringe Wasserverfügbarkeit bei einem gleichzeitig hohen Besucheraufkommen. „Umso wichtiger ist die enge Zusammenarbeit zwischen dem Forst, den Verantwortlichen der Politik und des Brand- und Katastrophenschutzes. Mit unseren Feuerwehren und den Waldbrandeinheiten auf Kreisebene sind wir sehr gut aufgestellt“, sind die beiden Kreischefs überzeugt.
Die Forstamtsleiter ergänzen: „Der Klimawandel ist da, er wirkt sich auf unseren Wald aus, und auch die Anzahl der Waldbrände nimmt zu. Den Landesforsten kommt gerade bei der Prävention und Vorbereitung auf Waldbrände eine wichtige Rolle zu. Sie kümmern sich zum Beispiel darum, dass die Wege im Wald frei und befahrbar sind und dass die Rettungskarte Forst stetig aktualisiert wird. Außerdem kooperieren sie mit den örtlichen Feuerwehren. Zukünftig werden sie auch spezielle Fahrtrainings und Erkundungsfahrten für die Feuerwehren anbieten, damit sie bei Einsätzen sicher im Wald unterwegs sind.“ Darüber hinaus werde die Öffentlichkeitsarbeit durch eine intensivere Beschilderung mit Warnhinweisen und Medieninformationen deutlich verstärkt.
Tipps von den Katastrophenschützern
Die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI) der Landkreise, Jens Thiele (Kreis SÜW) und Mike Schönlaub (Kreis Germersheim), weisen noch einmal auf das richtige Verhalten im Wald hin: Der Umgang mit offenem Feuer im Wald sei unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen extrem gefährlich. Das Rauchen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen (auch Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen, Himmelsfackeln) sei generell untersagt. „Durch den Funkenflug kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand geraten“, so die BKI. Sie erinnern daran, dass das Grillen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt ist. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht aus dem Fahrzeug geworfen worden – hierdurch können ausgedehnte Böschungs- und Flächenbrände entstehen. Offene Feuer dürfen ebenso nicht am Waldrand bis zu einem Abstand von 100 Metern entzündet werden.
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, im Wald nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Parkplätze zu parken. Insbesondere das Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über trockenem Gras oder Laub kann einen Waldbrand leicht entzünden. Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten müssen unbedingt für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
Bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) wird empfohlen, die so eingestuften Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden. Informationen zu den jeweiligen Waldbrandstufen finden sich im Internet (zum Beispiel unter www.wettergefahren.de, eine Webseite des Deutschen Wetterdienstes).
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wald- oder Flächenbrand, muss sofort über die bekannte Notrufnummer 112 die Feuerwehr alarmiert werden.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.