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Buttweiler: Unerwartete, personell und fachlich herausfordernde Aufgabe
Jugendamt übernimmt Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
„Von heute auf morgen hat unser Jugendamt alle Aufgaben, die mit der Inobhutnahme oder vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zusammenhängen, aufgebürdet bekommen. Damit hat keiner gerechnet und wir müssen nun klären, wie wir diese herausfordernde Aufgabe personell und auch fachlich meistern“, teilte der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler im Jugendhilfeausschuss mit. Bisher hatte das Schwerpunktjugendamt Trier das sogenannte Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) zentral auch für das Jugendamt des Landkreises Germersheim übernommen. Diese Aufgabe wurde vom Jugendamt Trier mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Grund dafür seien die hohen Zugangszahlen in Verbindung mit knapper werdenden Ressourcen in der Jugendhilfe.
Im Jahr 2017 wurden landesweit sogenannte Schwerpunktjugendämter festgelegt, die das Ankommens-Prozedere für junge unbegleitete Flüchtlinge gleich nach ihrer Einreise zentral übernehmen. Fünf Schwerpunktjugendämter gibt bzw. gab es nun landesweit. „Da Trier nicht mehr zur Verfügung steht, werden uns, dem Jugendamt im Landkreis Germersheim, umA direkt vom Land zugewiesen. Die Kinder und Jugendlichen müssen also von uns vollumfänglich versorgt werden, was bedeutet, dass wir auch für pädagogische Maßnahmen sowie beispielsweise ausländerrechtliche, sorgerechtliche und organisatorische Abläufe zuständig sind, die zwischen der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme und der Entscheidung über die Gewährung von notwendigen Hilfen umgesetzt werden“, erläuterte die Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr.
Aufgaben im Rahmen des Clearingverfahrens sind u.a. die Inaugenscheinnahme zur Altersfeststellung und die Festsetzung des Alters, die geeignete Unterbringung, der Gesundheitscheck und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Prüfung ehrenamtlicher Vormundschaft u.a. von Verwandten und die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen in Kooperation mit der Ausländerbehörde.
Seit dem Anfang September hat das Land dem Landkreis Germersheim 25 neu eingereiste umA zugewiesen, neun davon befinden sich aktuell noch in der Zuweisung. Insgesamt sind dem Landkreis aktuell 60 umA zugewiesen, etwa die Hälfte davon ist direkt im Landkreis bei geeigneten Personen, in einer geeigneten Einrichtung oder sonstigen Wohnformen untergebracht, die andere Hälfte ebenso außerhalb des Landkreises. „Wir stehen vor einer Mammutaufgabe, die mit dem vorhandenen Personal alleine nicht zu stemmen ist. Wir benötigen daher mindestens zwei zusätzliche Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst und mindestens eine im Bereich der Vormundschaften“, sagt Buttweiler.