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Nach der letzten Kreistagssitzung am 18. Dezember 2023
Kreishaushalt 2024 beschlossen
„Der Kreistag hat dem Kreishaushalt 2024 mit Mehrheit zugestimmt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel nach der letzten Kreistagssitzung am 18. Dezember 2023. „Trotz aller Bemühungen und maximaler Kraftanstrengung des Landkreises steht er erkennbar deutlich in den roten Zahlen. Nach einem Defizit von minus 4,6 Mio. Euro in 2023 zeichnet sich für 2024 ein Defizit von 7,6 Mio. Euro im Ergebnishaushalt ab. Beim Finanzhaushalt sieht es mit 10,4 Mio. Defizit noch schlechter aus. Und das, obwohl wir vor Beginn der Kreistagssitzung die bisherigen Zahlen aus dem Entwurf nochmals deutlich zum besseren korrigieren konnten. Vom Land kommen im neuen Jahr 2024 weitere Migrationsmittel in Höhe von 7,8 Mio. Euro, was sich positiv niederschlägt. Leider ist das eine Einmalzahlung“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
„Im Frühjahr 2024 werden wir uns mit den Gemeinden über deren Förderung für die Beschaffung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge abstimmen. Die Gemeinden haben die Aufgabe, für die Unterbringung der Geflüchteten zu sorgen, und es wird immer schwieriger Wohnraum zu finden. Angedacht ist deshalb, die Anschaffung bzw. Errichtung von Containern oder Wohnraum zu fördern. Über Details soll mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im Landkreis gesprochen werden“, so Brechtel weiter.
„Wir hatten im Kreistag eine vertiefende Diskussion zu weiteren Haushaltsschwerpunkten. Von höheren Sozial- und Jugendhilfeleistungen und steigenden Personalausgaben bis hin zu den dringend notwendigen Investitionsmaßnahmen überwiegend für den Schulbereich sowie die Verschuldung ist alles aufgegriffen worden“, so Kämmerer Martin Schnerch zur Kreistagssitzung.
„Die Zwänge des Haushaltsausgleichs, die beim Landkreis und dem kreisangehörigen Raum vorliegenden Bedarfe und insbesondere die Situation der Ortsgemeinde Freisbach und ähnlich betroffener Gemeinden standen ebenfalls im Mittelpunkt der Haushaltsdebatte. Trotz Defizit werden wir die Kreisumlage nicht erhöhen, um dadurch unsere Kommunen zu schonen, von denen die meisten ebenfalls einen defizitären Haushalt aufweisen. Die Kreisumlage wird – wie bisher – 46,50 Prozent plus zehn Prozent Progression betragen. Das ergibt einen einheitlichen Hebesatz von 49,17 Prozent. Damit liegen wir in Rheinland-Pfalz an der Spitze aller Landkreise und ist Teil der größtmöglichen Kraftanstrengung, den die Kommunalaufsicht bei ihrem Genehmigungsverfahren fordert“, erläutert Dr. Brechtel die aktuellen Haushaltszahlen.
Ursächlich für den Kreishaushalt mit seinem Defizit sind Kostensteigerungen, vor allem im Bereich Soziales und Jugendhilfe, hier insbesondere aufgrund des Neuen Kita Gesetzes, aber auch eine Verringerung der Landeszuweisungen von mehreren Millionen Euro. Alle von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen müssen vom Personal der Kreisverwaltung umgesetzt werden. Deshalb muss auch der Personalkörper verstärkt werden. Die Tarifsteigerung wirkt ebenfalls kostenerhöhend. In 2024 hat der Landkreis in Folge des Guten-Kita-Gesetzes der Landesregierung voraussichtlich Nachzahlungen in Millionenhöhe bei den Personalkostenzuweisungen für die Kindertagesstätten zu erstatten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Wie aus der Vergangenheit gewohnt, steigen die Kosten vor allem bei der Sozial- und Jugendhilfe. Der Zuschussbedarf (fachlich) steigt um weitere 5,3 Mio. Euro auf 87,7 Mio. Euro (Erträge: 106,2 Mio. Euro, Aufwendungen: 194,0 Mio. Euro). Das ist teilweise auch für das kommende Jahr auf höhere Personalkostenanteile bei den Kindertagesstätten (+2,1 Mio. Euro) zurückzuführen. Weiter gibt es vor allem höhere Kosten bei den Hilfen zur Erziehung (+1,2 Mio. Euro) und der sozialen Teilhabe (+2,2 Mio. Euro). Dem stehen Mehrerträge bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (-1,3 Mio. Euro) gegenüber, wobei die Bundesbeteiligung um 1,4 Prozent auf 5,3 Prozent erhöht wurde. Ausgangspunkt sind hier vor allem höhere Personalkosten bei annähernd gleichbleibenden Fallzahlen. Für viele Hilfeleistungen ist auf notwendiges Personal zurückzugreifen.
Das trifft ebenfalls die Verwaltung selbst: Durch die Inflation mitverursacht, steigen die Ausgaben beim Personalhaushalt. Hier legt der Zuschussbedarf um 4,7 Mio. Euro auf 31,6 Mio. Euro zu. Allerdings brechen dabei auch Erträge von ca. 1 Mio. Euro durch das Auslaufen von Erstattungen zur Corona-Pandemie weg. Hier waren bisher Personalkosten vom Land im Nachhinein erstattet worden.
„Diese Misere wird über den neuen Landesfinanzausgleich verstärkt. Während aufgrund höherer Steuereinnahmen bzw. -anteilen der Gemeinden die Erträge bei der Kreisumlage besser ausfallen (+21,4 Mio. Euro), bricht die vom Land gewährte Schlüsselzuweisung B ein. Wir rechnen hier mit 23,8 Mio. Euro geringeren Zuweisungen des Landes, die dann auf 36,0 Mio. Euro zurückgehen. Insgesamt ergibt sich eine Verschlechterung von 2,3 Mio. Euro“, informiert Kämmerer Martin Schnerch dazu.
Landrat Dr. Brechtel ergänzt: „Insgesamt führt das leider, obwohl es zu 99 Prozent um gesetzliche Pflichtaufgaben geht, zu einer Verschlechterung unserer Kreisfinanzen.“
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Investitionen beim Landkreis. Die Investitionsmaßnahmen werden mit 24,5 Mio. Euro veranschlagt. Das sind 4,3 Mio. Euro mehr als 2023. Nach Abzug von Fördermitteln ergibt sich ein Bedarf an Investitionskrediten von 18,6 Mio. Euro nach 9,4 Mio. Euro in 2023. Bei der Haushaltserstellung wurde besonders darauf geachtet, nur Investitionen aufzuführen, die im Haushaltsjahr tatsächlich kassenrelevant werden.
Dabei stellen die Schulbaumaßnahmen mit 14,7 Mio. Euro den größten Teil dar, gefolgt von 4,1 Mio. Euro für den Brand- und Katastrophenschutz.
Für den Brandschutz bei der Realschule Plus Germersheim fallen in 2024 Auszahlungen in Höhe von 4 Mio. Euro an. Für die energetische Sanierung der BBS Wörth fallen rd. 1,8 Mio. Euro an. Für den Aufbau des Sirenennetzes im Landkreis werden Auszahlungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro veranschlagt. Für das Thema „Neubau der Kreisverwaltung“ sind lediglich Planungskosten in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen.
Landrat Dr. Brechtel appelliert weiterhin an das Land, den Landesfinanzausgleich endlich angemessen zu erhöhen, um der kommunalen Familie dringend die notwendige Finanzausstattung zukommen zu lassen. Das gilt ebenso für die zu strengen Regelungen zum Haushaltsausgleich und -genehmigung, die nach seiner Forderung und auf öffentlichem Druck wieder zurückgeführt worden sind. Sollte das Land die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können, empfiehlt der Landrat, gesetzliche Standards zu überdenken, um dadurch die Kommunen zu entlasten.
Der beschlossene Kreishaushalt 2024 wird jetzt der Kommunalaufsicht in Trier zur Genehmigung vorgelegt.