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Wie geht es nach dem Rücktritt in Freisbach weiter?
Landrat benennt drei Lösungspunkte
Information der Kreisverwaltung zum weiteren Vorgehen nach dem Rücktritt des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Ortsgemeinde Freisbach
Landrat benennt drei Punkte zur Lösung der „eigentlichen Problematik“
Der Freisbacher Gemeinderat und Bürgermeister Peter Gauweiler sind gestern Abend, wie angekündigt, zum 1. September geschlossen zurückgetreten. Grund ist die Neuregelung des Landes-Finanzausgleichgesetzes, die der Kommunalaufsicht keinen Spielraum für eine Genehmigung des Haushaltes 2023 ermöglichte und somit jede Weiterentwicklung der Gemeinde – abgesehen von der Erfüllung der vom Land vorgegebenen Pflichtaufgaben – unmöglich wurde.
Wegen der schwierigen finanziellen Situation sind Mitarbeiter der Kreisverwaltung und vor allem auch Landrat Dr. Fritz Brechtel im ständigen Austausch mit der Ortsgemeinde und dem gestern zurückgetretenen Bürgermeister Peter Gauweiler. Als nächstes wird die Verbandsgemeinde nun die möglichen Nachrücker für den Gemeinderat anschreiben. Sollten diese ihr Amt nicht annehmen, muss in Freisbach in drei Monaten neu gewählt werden. Parallel wird ein kommissarischer Verwalter bestellt, der die Geschäfte der Ortsgemeinde führt. Diese Aufgabe wird sich auf die Erledigung der vorm Land vorgegebenen Pflichtaufgaben beschränken, da durch den nicht-genehmigten Haushalt keine anderweitigen (freiwilligen) Leistungen erfolgen dürfen.
Über das weitere Vorgehen der Kommunalaufsicht in Puncto Haushalt wird die Kreisverwaltung mit der Spitze der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier möglichst kurzfristig persönlich sprechen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Aktuell hat die Kommunalaufsicht aufgrund der eindeutigen Vorgaben des Landes keinen Spielraum, den Haushalt der Ortsgemeinde zu genehmigen. Landrat Dr. Fritz Brechtel war an gestern Abend vor Ort und zollte der Entscheidung der ehrenamtlichen Gemeinderäte und des Bürgermeisters nochmals seinen Respekt und zeigt vollstes Verständnis: „In vorbildlicher Art und Weise haben sich diese Personen ehrenamtlich engagiert, um ihren Heimatort positiv zu entwickeln. Ohne Menschen wie sie, wäre unsere gesamte demokratische Gesellschaft um Vieles ärmer, ja nicht denkbar. Umso mehr muss uns allen, vor allem jedoch dem Land, der geschlossene Rücktritt zu denken geben. Er war ein dramatisches Zeichen, ein Hilferuf, wie er deutlicher nicht sein kann. Freisbach steht stellvertretend für viele Kommunen. Wir wissen, dass sich sehr viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz, auch Städte und Landkreise, seit vielen Jahren in finanziell ähnlich prekären Lagen befinden. Damit kann die Bedeutung dieser Aktion für unsere demokratische Gesellschaft gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Land muss diesen Hilferuf ernst nehmen und endlich wirkungsvolle Maßnahmen gegen die in Rheinland-Pfalz bei vielen Gemeinden vorhandene chronische Unterfinanzierung ergreifen.“
Nach Auffassung von Landrat Brechtel muss ohne Wenn und Aber den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden: „Dies ist unabdingbar, um das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch der ehrenamtlichen Gemeinderäte, Bürgermeister und Mandatsträger, zu erhalten und wertzuschätzen. Diese Lösung liegt klar auf der Hand, ihre Umsetzung erfordert jedoch erheblichen politischen Willen. Mittel- und langfristig führt kein Weg daran vorbei, will man die Lebensqualität in unserem Bundesland erhalten.“
Der Kreischef nennt drei Punkte zur Lösung:
1. Der Landrat fordert das Land auf, die Kommunen (also Orts- und Verbandsgemeinden sowie die Landkreise und kreisfreien Städte) mit ausreichend, also deutlich mehr Finanzmitteln auszustatten, damit die Kommunen die vorgegebenen Pflichtaufgaben des Landes überhaupt erfüllen können. Konkretes Beispiel sind die infolge des neuen Kitagesetzes des Landes erforderlichen drastisch erhöhten finanziellen Aufwendungen. Gleiches gilt für viele andere Aufgabenbereiche, wie z.B. Mobilität (insbesondere ÖPNV) oder Integration von Asylbewerbern. Immer muss der Leitsatz gelten: „Das Geld folgt der Aufgabe“ und das Land muss das Konnexitätsprinzip einhalten anstatt es abzulehnen.
2. Als kurzfristige Übergangslösung sollte es möglich sein, dass die Kommunalaufsicht, wie in den Jahren zuvor, auch nicht-ausgeglichene, also defizitäre Haushalte genehmigen darf, wenn es darin lediglich um die Erfüllung der vom Land vorgegebenen Pflichtaufgaben geht. Dann dürfte die Kommunalaufsicht beispielsweise den Haushalt der Gemeinde Freisbach genehmigen.
3. Sollten die Finanzmittel des Landes hierfür nicht ausreichen, so empfiehlt der Landrat dem Land, die per Landesgesetz formulierten Standards und somit die Höhe der Pflichtausgaben zu überdenken und auf ein erträgliches Maß abzusenken.