- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Nächste Fischerprüfung erfolgreich abgelegt
16.06.2023 - Die Untere Fischereibehörde der Kreisverwaltung Germersheim hielt am 2. Juni die zweite Fischerprüfung des Jahres 2023 in der Aula der Berufsbildenden Schule in Germersheim ab. Nun gibt es 17 weitere Angler im Kreis Germersheim.
Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs sowie einem Praxistag.
Innerhalb von zwei Stunden müssen in den fünf Prüfungsgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden.
Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn nur in einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.
Der Prüfungsausschuss unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Christoph Piecha konnte 17 Teilnehmenden zur bestandenen Prüfung gratulieren und die Fischerprüfungszeugnisse überreichen, mit welchen die Ausstellung eines Fischereischeines bei der Stadt-beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden kann.
Auch Kreisbeigeordneter Michael Braun gratulierte den Prüflingen zur bestandenen Prüfung. „Jeder verantwortungsvolle Angler leistet einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und den Naturschutz“, so Kreisbeigeordneter Braun bei der Überreichung der Zeugnisse.
Die nächste Fischerprüfung findet am Freitag, 1. September 2023 statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim – Untere Fischereibehörde - Tel. 07274/53-145.