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Landkreis Germersheim ist einer der Wegbereiter für neue Pflichtaufgabe
Verfahrenslotsin unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern mit Eingliederungshilfe
Jungen Menschen zur Seite stehen, die wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, ist eine zentrale Aufgabe von sogenannten Verfahrenslotsen. Ab Januar 2024 muss es in den Jugendämtern – gesetzlich vorgeschrieben – Verfahrenslotsen zur Unterstützung dieser jungen Menschen, deren Sorgeberechtigten und auch von Trägern und Anbietern entsprechender Leistungen, geben. „Im Landkreis Germersheim sind wir schon in einer Vorreiterrolle“, berichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler im Jugendhilfeausschuss, „Seit Juni beteiligen wir uns an der Pilotphase und bereiten damit das vor, was ab nächstem Jahr anderen Jugendämtern als Blaupause gelten kann.“
Ayse Tokus, erfahrene Sozialarbeiterin und langjährige Mitarbeiterin im Jugendamt, ist seit Sommer die Verfahrenslotsin für den Landkreis Germersheim. Sie baut sich ihr Netzwerk, z.B. zu anderen Reha-Trägern, Leistungsanbietern, Beratungsstellen wie bspw. Pflegestützpunkte oder Häuser der Familie sowie Selbsthilfegruppen, auf und arbeitet aktuell an Umsetzungsempfehlungen für Verfahrenslotsen in ganz Rheinland-Pfalz mit. „Ein Schwerpunkt der Verfahrenslotsin ist es, Betroffenen aufzuzeigen, wie Ansprüche auf Leistungen beantragt werden. Sie muss unabhängig unterstützen und darauf hinwirken, dass Leistungen auch in Anspruch genommen werden“, erläuterte die Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr und ergänzte: „Die Implementierung des Verfahrenslotsen dient – neben anderen Instrumenten – dem Ziel, Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderungen aus einer Hand zu anzubieten.“
Die Verfahrenslotsin für den Landkreis Germersheim, Ayse Tokus, ist erreichbar unter verfahrenslotse@kreis-germersheim.de, Tel. 07274/53-1218.