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Kreisverwaltung verschickt Gebührenbescheide niemals per E-Mail
Vorsicht Betrug!
Eine Person aus dem Landkreis Germersheim ist nach ihren Angaben leider um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen worden, nachdem sie nach ihrer Aussage mehrmals per E-Mail von der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung zu Überweisungen im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens aufgefordert worden war. Nachdem dieser Vorfall von der geschädigten Person bei der Polizei angezeigt worden und der Kreisverwaltung bekannt geworden ist, hat auch die Kreisverwaltung mittlerweile einen Antrag auf Strafverfolgung gestellt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Gebührenbescheide der Kreisverwaltung niemals per E-Mail verschickt werden. Gebührenbescheide werden entweder bei einer Antragstellung direkt ausgehändigt oder per Post verschickt. Die Gebühr für ein Einbürgerungsverfahren beträgt 255 Euro pro erwachsene Person. Weitere Gebühren werden von der Kreisverwaltung nicht eingefordert.
Der Absender hat in diesem Fall eine E-Mail-Adresse verwendet, die den Anschein erregt, sie käme von der Kreisverwaltung. In den Anschreiben, die angeblich von der Ausländerbehörde bzw. direkt Landrat Dr. Fritz Brechtel kommen sollen, wurde mit einem beschleunigten Verfahren und bei Nicht-Zahlung mit einer Abschiebung gedroht. Die Kreisverwaltung bittet grundsätzlich um besondere Wachsamkeit und bei den geringsten Zweifeln um Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung. Ein Hinweis, ob es sich um ein Schreiben der Kreisverwaltung handelt, ist beispielsweise die korrekte E-Mail-Adresse oder das richtige Aktenzeichen. Ein Gebührenbescheid der Kreisverwaltung wird jedoch nie per E-Mail verschickt!