Fischerprüfung

20 neue Anglerinnen und Angler im Kreis Germersheim

Die Untere Fischereibehörde der Kreisverwaltung Germersheim hat am 6. September die vierte Fischerprüfung des Jahres 2024 in der Aula der Berufsbildenden Schule in Germersheim abgehalten. Jetzt gibt es 20 weitere Anglerinnen und Angler im Kreis Germersheim.

Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs sowie einem Praxistag.

Innerhalb von zwei Stunden müssen in den fünf Prüfungsgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden. Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist erforderlich, wenn in nur einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.

Der Prüfungsausschuss unter dem Vorsitzenden Thomas Wüst gratulierte den 20 erfolgreich Teilnehmenden zur bestandenen Prüfung. Auch der für Umwelt und Landwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Christian Völker gratulierte zur erfolgreichen Prüfung und überreichte die Fischerprüfungszeugnisse, mit denen die Ausstellung eines Fischereischeines bei der Stadt- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden kann.

Die nächste Fischerprüfung findet am Freitag, 7. März 2025 statt. Auskünfte dazu gibt es bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-145.