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Festlicher Anlass
83 Personen eingebürgert
Verbunden mit herzlichen Wünschen hat Landrat Dr. Fritz Brechtel am Freitag, 3. Mai 2024 83 Personen ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Sie sind von nun an deutsche Staatsbürger.
„Ich gratuliere und danke Ihnen. Durch Ihre Entscheidung bekennen Sie sich zu den Werten der Bundesrepublik Deutschland und bereichern unsere Gesellschaft. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute und möchte Sie bitten, dazu beizutragen, das Miteinander und unsere Demokratie zu stärken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Auch wies der Kreischef auf ihr Wahlrecht hin. Die 83 Personen kommen aus 26 Ländern, darunter Syrien, Rumänien, Türkei, Polen, Ungarn, Dominikanische Republik und Spanien.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Sie müssen dafür u.a. ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch B1 oder mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss) nachweisen, eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen, ihren Lebensunterhalt selbst (ohne SGB II oder SGB XII) bestreiten, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, keine Verurteilung zu insgesamt mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten haben sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“ nachweisen.
Ehegatten und minderjährigen Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch keine acht Jahre im Bundesgebiet aufhalten. Musikalisch würdig umrahmt wurden die Einbürgerungen am Flügel von Kirsten Häusler von der Germersheimer Musikschule.