- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Informationen des Kreisjugendamtes der Kreisverwaltung Germersheim
Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 24/25
Das Kreisjugendamt der Kreisverwaltung Germersheim ist für die Kita-Bedarfsplanung für alle Kindertagesstätten (Kitas) im Kreisgebiet zuständig.
Zum grundsätzlichen Start in dieses Bedarfsplanungsverfahren melden Eltern ihre Kinder in der von ihnen gewünschten Kita am Wohnort bei der jeweiligen Kita-Leitung an. Dort werden die Betreuungsbedarfe und evtl. später notwendige Bedarfsänderungen mitgeteilt.
Die Kita-Leitungen bringen diese Neuanmeldungen, Bedarfsänderungen oder auch Anmeldungen, die in der Wunsch-Kita nicht umgesetzt werden können, in die Bedarfsplanungsgespräche in der jeweiligen Gemeinde gemeinsam mit dem Kreisjugendamt und damit in die Bedarfsplanung des Landkreises ein.
Dieses relativ einfache und persönliche Anmeldeverfahren vor Ort funktioniert seit Jahren gut.
Im Rahmen der Beratung im Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt den Auftrag angenommen, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden und Städten im Kreis öffentlich als Erinnerung darauf hinweisen, dass die Bedarfsplanungsgespräche für das kommende Kita-Jahr bevorstehen.
Das Kreisjugendamt weist nun darauf hin, dass in Kürze die Bedarfsplanungsgespräche für das Kita-Jahr 2024/2025 starten und bittet diejenigen Eltern, die ihr Kind in ihrer Kita noch nicht neu angemeldet haben oder ggf. schon Bedarfsänderungen absehen können, sich rechtzeitig an ihre Kita-Leitung zu wenden.
Soweit ein Kind bereits eine Kita besucht und keine Änderungen im Betreuungsbedarf abzusehen sind, besteht für die Eltern kein Handlungsbedarf.