- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Bundestagswahl im Landkreis Germersheim am 23. Februar 2025
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sucht die Kreisverwaltung Germersheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Auszählung der Briefwahl. Die Briefwahlstimmen werden vor Ort in den jeweiligen Verbandsgemeinden ausgezählt.
Landrat Martin Brandl ruft die Menschen im Landkreis zur Beteiligung auf: „Da mit einem sehr hohen Briefwähleranteil zu rechnen ist, ist die Kreisverwaltung auf eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern bei der Besetzung der Wahlvorstände angewiesen. Ich bitte deshalb eindringlich um Ihre Solidarität, Einsatzbereitschaft und Unterstützung, damit wir gemeinsam diesen Kraftakt bewältigen: Bitte stellen Sie sich für dieses Wahlehrenamt zur Verfügung und erweisen Sie damit unserer Demokratie einen wichtigen Dienst.“
Wahlhelferinnen und -helfer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen wahlberechtigt sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Außerdem dürfen sie nicht gesetzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wer sich als Wahlhelfer oder -helferin engagieren möchte, meldet sich bitte bei der Kreisverwaltung, per E-Mail an wahlen@kreis-germersheim.de.