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Keime im Trinkwasser in Minfeld, Steinweiler ...
Gesundheitsamt erlässt Abkochgebot
Im Versorgungsgebiet des Wasserwerks Steinweiler wurden im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle Verunreinigungen festgestellt, die die Gemeinden Minfeld und Steinweiler sowie den nordöstlichen Bereich der Ortsgemeinde Winden (Gartenstraße, Im Rosengarten, Am Sportplatz, Nachtweide, Gänsbuckel und Steinweilerer Straße) betreffen. Außerdem betroffen sind Teile der Saarstraße in Kandel – Hausnummern 124-188 / 157-223 – sowie die Brehmstraße Nr. 1-26 bzw. 29, Erlenbachweg, Höfener Straße und Horstring. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat daraufhin unverzüglich weitere Beprobungen in Auftrag gegeben, dabei wurden soeben E.coli Keime und Enterokokken bestätigt. E.coli (Escherichia Coli) und Enterokokken sind Darmkeime. Sie können z.B. bei starken Niederschlägen in das Trinkwassersystem gelangen.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat daraufhin ein Abkochgebot für die gesamten Gemeinden in Minfeld und Steinweiler sowie die betroffenen Ortsbereiche in Winden und Kandel erlassen. Dieses gilt insbesondere für die Zubereitung von Getränken, Eis oder Eiswürfeln, für das Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder zum Verzehr gedachte Lebensmittel sowie bei der Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln. Weiterhin soll auch für das Zähneputzen, den Geschirrabwasch oder für medizinische Zwecke, wie zum Beispiel Wundreinigungen oder Nasenspülungen ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Auch bei kleinen und empfindlichen Tieren empfiehlt es sich, das Abkochgebot zu beachten.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd kochen sollte. Wer ganz sicher sein will, kann das Wasser bis zu zehn Minuten kochen und dann abkühlen lassen. So ist es insbesondere für Babys, Kleinkinder oder vulnerable Personengruppen sicher und keimfrei. Das Gesundheitsamt empfiehlt, das abgekochte Wasser innerhalb von 24 Stunden zu verwenden, da sich ansonsten neue Keime bilden könnten. Für die Wäsche, für Reinigungszwecke, beim Duschen oder dem Geschirrspülen mit der Maschine ist ein Abkochen nicht erforderlich.
Die Verbandsgemeinde Kandel wird in diesem Zusammenhang auch über eine Kat.Warn Meldung die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete von dem Abkochgebot informieren. Außerdem wird darum gebeten, Nachbarn oder Bekannte, die in Minfeld, Steinweiler oder den betroffenen Ortsbereichen in Winden und Kandel wohnen, zu informieren, sofern bekannt ist, dass diese über keine entsprechenden Informationskanäle verfügen.
„Gerade nach starken Niederschlägen steigt das Risiko von Verunreinigungen. Regelmäßige Kontrollen, wie sie auch im betroffenen Wasserwerk in Steinweiler durchgeführt werden, führen im Bedarfsfall zu geeigneten Maßnahmen, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und umgehend umgesetzt werden. Die abschließende Kontrolle der Ergebnisqualität sorgt dafür, dass sich die Bürger bei der Verwendung von Leitungswasser sicher fühlen dürfen.“, so die stellvertretende Amtsärztin im Germersheimer Gesundheitsamt, Dr. Anette Georgens.
Landrat Dr. Fritz Brechtel setzt beim Abkochgebot insbesondere auf nachbarschaftliche Hilfe: „Wir haben zwar über alle Kanäle informiert und die Verbandsgemeinde in Kandel hat mit einer Kat.Warn-Meldung sowie der Verteilung von Flugblättern die Bürgerinnen und Bürger vorbildlich unterrichtet, dennoch sollten auch die Menschen in den betroffenen Gebieten selbst die Information über das Abkochgebot verbreiten.“
Aktuelle Informationen zur Lage werden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kandel, unter www.vg-kandel.de veröffentlicht. Außerdem wurde eine Telefon-Notrufnummer, 0172-2018337, eingerichtet. Zur Behebung des Problems bereiten sich die Wasserwerke Steinweiler auf eine Chlorung des Trinkwassers vor. Begleitet wird diese Maßnahme von einem engen Überwachungsprogramm des Wasserwerks und der Verbandsgemeinde Kandel sowie der Spülung der betroffenen Netze. Die Kreisverwaltung wird in Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken unverzüglich darüber informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann.