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Landesweit ab 1. Februar
Kfz-Online-Zulassung vorübergehend nicht möglich
Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Das teilte das zuständige Verkehrsministerium des Landes den Kreisverwaltungen mit. Zudem seien aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 laut Mitteilung des Landes zur Zeit nicht freigeschaltet werden. Online-An- und Abmeldungen sind daher bis auf weiteres nicht möglich.
Darüber hinaus können die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) ab 1. Februar 2024, ebenfalls aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist bedauerlich. Die Zulassungsbehörde des Landkreises Germersheim hat auf diese Maßnahmen jedoch keinen Einfluss und bittet daher um Verständnis, dass sie für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner ist.