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Kreistag beschließt Weiterleitung von bis zu 3,6 Mio. Euro an Verbandsgemeinden und Städte
Sondermittel für Flüchtlingsunterbringung
„Die Unterbringung von Menschen, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der kommunalen Familie. Daher danke ich dem Kreistag für seine Entscheidung über die Verteilung der Migrationsmittel von Bund und Land aus 2023 und 2024“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel in der Kreistagssitzung Mitte Mai. Insgesamt erhält der Landkreis rund 9,1 Mio. Euro Sondermittel. 25 Prozent davon, also rund 285.000 Euro je Verbandsgemeinde und Stadt, leitet der Landkreis nach der Kreistagesentscheidung nun direkt an die Verbandsgemeinde bzw. Städte im Kreis weiter. Zusätzlich dazu wird der Landkreis bis zu 14,4 Prozent nach entsprechendem Nachweis auszahlen, vorausgesetzt, es wird noch in diesem Jahr zusätzlicher Wohnraum für Geflüchtete geschaffen. Das können bis zu ca. 164.400 Euro pro Verbandsgemeinde bzw. Stadt sein.
„Insgesamt sind das also etwa 450.000 Euro, die jede Verbandsgemeinde und Stadt für die Flüchtlingsunterbringung erhalten kann“, fasst Landrat Brechtel zusammen. Die Sondermittel für den Landkreis Germersheim in Höhe von 9,1 Mio. Euro setzen sich aus den Sondermitteln des Bundes (ca. 3,4 Mio. Euro) und der zusätzlichen Beteiligung des Landes (ca. 5,7 Mio. Euro) zusammen. „Wir haben im Vorfeld mit den hauptamtlichen Bürgermeistern über die Verteilung der Mittel diskutiert. Unisono berichteten diese, dass Wohnraum für Geflüchtete knapp ist und eine Lösung vor allem der Kauf, die Anmietung und oder Errichtung von Wohncontainern sei. Entsprechend haben wir uns auf die Verteilung der Sondermittel geeinigt“, berichtet Landrat Brechtel. Schöpfen die Verbandsgemeinden und Städte die Beträge voll aus, leitet der Landkreis 39,4 Prozent der Sondermittel, also 3,6 Mio. Euro, an die kommunale Familie im Kreis weiter.