Agrarförderung über die Kreisverwaltung Germersheim 

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2025

Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025, Teil 2, gestellt werden. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025 (Ausschlussfrist). Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2025.

Diese Antragsfristen gelten für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen. 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite                       
(nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe)                 Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)

Pflanzung von Halb- und
Hochstammreben                                                     Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)

Rebsortenwechsel                                                    Block 30 (Maßnahmen 31 – 36)

Bodenordnung                                                         Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)

Handarbeitsmauersteillagen                                   51

Querterrassierung                                                     53


Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2025 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41                                7.500 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 16, 26, 36 und 46                                10.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 12, 22, 32 und 42                                19.000 €/ha (Steillagen)
Maßnahmen 14, 24, 34 und 44                                21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 13, 23, 33 und 43                                  7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahmen 15, 25, 35 und 45                                  6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
Maßnahme 51:                                                         32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 53:                                                         24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen) 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de gestellt werden.

Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden. 

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar