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Bundestagswahl am 23. Februar
Direktkandidatinnen und -kandidaten für den Wahlkreis 210
Für die Bundestagswahl 2025, am 23. Februar, hat der Kreiswahlausschuss im Wahlkreis 210 insgesamt zehn Wahlvorschläge mit Direktkandidaten und Direktkandidatin zugelassen, so SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt, der in diesem Jahr als Kreiswahlleiter fungiert. Zum Wahlkreis Südpfalz gehören neben dem Landkreis Germersheim auch die kreisfreie Stadt Landau sowie der Landkreis Südliche Weinstraße.
Die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis 210 lauten:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) / Härtel, Yildiz aus Edesheim (1966)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) / Dr. Gebhart, Thomas aus Jockgrim (1971)
- Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) / Barmou, Obada aus Jockgrim (1997)
- Freie Demokratische Partei (FDP) / Stüber, Ralf aus Neuburg am Rhein (1994)
- Alternative für Deutschland (AfD) / Schattner, Bernd Hans aus Altdorf (1968)
- Freie Wähler (FREIE WÄHLER) / Kaltenhauser, Dieter aus Landau in der Pfalz (1958)
- Die Linke (Die Linke) / Schwaab, Jens aus Landau in der Pfalz (1995)
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) / Baker-Kriebel, Manuela aus Höhfröschen (1960)
- Volt Deutschland (Volt) / Simantzik, Jonathan aus Landau in der Pfalz (1989)
- Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) / Listmann, Sina Arabella aus Hoffen in Frankreich (1987)
Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger versandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 7. Februar bei der individuell zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung melden, um den Sachverhalt zu klären.
Wer per Brief wählen will, muss dazu bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dies kann entweder mit der zugestellten Wahlbenachrichtigung geschehen oder online, über einen auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Der Antrag für die Zustellung von Briefwahlunterlagen kann auch per E-Mail erfolgen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden - in bestimmten Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, ist das noch bis zum Wahltag, um 15 Uhr, möglich. Die Briefwahlunterlagen, beziehungsweise der verschlossen Wahlbrief, können kostenfrei an die auf dem Umschlag angegebene Adresse der zuständigen Behörde geschickt oder eingeworfen werden. Bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 23. Februar, muss der Wahlbrief bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.