Ab 1. Februar 2025 und auf dem Postweg

Jagdscheine werden ab 1. April verlängert

Aufgrund der positiven Erfahrungen der letzten Jagdjahre und um unnötige Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, erfolgt die Verlängerung der Jagdscheine auch 2025 wieder auf dem Postweg. Ab 1. Februar 2025 kann die Verlängerung mit folgenden Dokumenten beantragt werden: Jagdschein mitsamt Verlängerungsantrag, Jagdhaftpflichtversicherung und bei Neuerteilung eines Jagdscheines (bei vollem Jagdschein) ein aktuelles Passbild. Der verlängerte Jagdschein wird mit einem Gebührenbescheid zurückgesandt. Außerdem ist es natürlich weiterhin möglich, persönlich zu den Öffnungszeiten vorbeikommen.