Für jedes einzelne Kind ein separater Antrag

Lernmittelfreiheit: Anträge bis einschließlich 17. März stellen

Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass für Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder der Berufsbildenden Schule besuchen, die Möglichkeit der Schulbuchausleihe besteht. Familien oder Erziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, können dabei eine unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen und Lernmittelfreiheit beantragen; alle anderen können dieses Angebot gegen Gebühr nutzen. Bereits seit Dezember wurden über die Schulen Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Diese Anträge können bis einschließlich 17. März 2025 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Bitte beachten: es muss für jedes einzelne Kind ein separater Antrag gestellt werden.

Weitere Infos rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet