Kreistag und Ausschüsse

Kreistag und Ausschüsse

Der Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat.

Der Kreistag des Landkreises Germersheim besteht aus den 46 gewählten Kreistagsmitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden.

Die Kreistagsmitglieder wurden von den Bürgern des Landkreises am 9. Juni 2024 auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Hier finden Sie die Liste aller Kreistagsmitglieder 

Die Ausschüsse

Nach den Bestimmungen der Landkreisordnung kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern oder aus Kreistagsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern zusammen.

Der Kreistag hat folgende Ausschüsse gebildet:

Die näheren Einzelheiten insbesondere über die Zahl, die Aufgaben und Bezeichnung der Ausschüsse werden in der Hauptsatzung des Landkreises Germersheim geregelt.

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