Waffenherstellung, Waffenhandel anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

  • Teaser

    Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.

  • Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels
    • die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes muss angezeigt werden
    • die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen
    • zuständig: die für den Ort des Betriebs zuständige Waffenbehörde  
  • Typisierung

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