- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Fotoprojekt Demokratie
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Landkreis
Betreuerregistrierung
Leistungsbeschreibung
Registrierungsnotwendigkeit:
Ab 1.1.2023 sind als Folge der Betreuungsrechtsreform berufliche Betreuer/innen bei der Betreuungsbehörde ihres (Wohn)Sitzes, der sog. Stammbehörde, zu registrieren. Die Registrierung ist für selbstständige Berufsbetreuer wie auch für Vereinsbetreuer Pflicht. Sie stellt eine Berufszulassung dar, für die es bisher keine Vorgängerregelung gab. Die Regelung findet sich in § 23 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) sowie der Betreuerregistrierungsverordnung.
Ohne eine positive Registrierung (oder die vorübergehende Registriervermutung des § 32 BtOG) kann keine Betreuung nach dem 1.1.23 beruflich übertragen werden. Für vor dem 1.1.2023 übertragene berufliche Betreuungen galt via § 32 BtOG ein Bestandsschutz bis 1.7.2023. Für die weiteren Vergütungsansprüche ( § 7 VBVG) musste auch hier die Registrierung beantragt und letztlich erfolgreich beschieden werden.