- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Bauakteneinsicht
Bauakteneinsicht
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.) , die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf einem Grundstück entstanden sind.
Im Archiv der Kreisverwaltung sind Bauakten seit dem Jahr 1950 vorhanden.
Die Akteneinsicht, sowie die Fertigung von Kopien, ist in der Regel gebührenpflichtig.
Kopien aus den Bauakten können mittels schriftlichen Antrag - auch per E-Mail möglich – unter Angabe einer postalischen Rechnungsadresse zustellen. Wir bitten Sie, die E-Mail an folgende E-Mailadresse zu senden: uba@kreis-germersheim.de. Bei dem Antragsgesuch ist das Anwesen vollständig zu nennen. Die benötigten Unterlagen sind entsprechend zu benennen. Sollte der Antragsteller selbst nicht Eigentümer des Anwesens sein, ist eine entsprechende Legitimation / Vollmacht der Eigentümer beizulegen.
Die Akteneinsicht ist mit nachfolgenden Gebühren verbunden:
1. Digitale Übersendung der Akte ab 30,00 €.
2. Übersendung in Papierform ab 30,00 € zuzüglich der Kopien (A4 -0,13 €, A3 – 0,15 € und A0 4,00 €).