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Bauakteneinsicht
Bauakteneinsicht
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.) , die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf einem Grundstück entstanden sind.
Im Archiv der Kreisverwaltung sind Bauakten seit dem Jahr 1950 vorhanden.
Die Akteneinsicht, sowie die Fertigung von Kopien, ist in der Regel gebührenpflichtig.
Kopien aus den Bauakten können mittels schriftlichen Antrag - auch per E-Mail möglich – unter Angabe einer postalischen Rechnungsadresse zustellen. Wir bitten Sie, die E-Mail an folgende E-Mailadresse zu senden: uba@kreis-germersheim.de. Bei dem Antragsgesuch ist das Anwesen vollständig zu nennen. Die benötigten Unterlagen sind entsprechend zu benennen. Sollte der Antragsteller selbst nicht Eigentümer des Anwesens sein, ist eine entsprechende Legitimation / Vollmacht der Eigentümer beizulegen.
Die Akteneinsicht ist mit nachfolgenden Gebühren verbunden:
1. Digitale Übersendung der Akte ab 30,00 €.
2. Übersendung in Papierform ab 30,00 € zuzüglich der Kopien (A4 -0,13 €, A3 – 0,15 € und A0 4,00 €).