- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Baukontrolle und Bauüberwachung
Baukontrolle und Bauüberwachung
Baukontrollbezirk I
Stadt Germersheim
- Stadt Wörth am Rhein
- Verbandsgemeinde Bellheim
- Verbandsgemeinde Jockgrim
Baukontrollbezirk II
- Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Verbandsgemeinde Rülzheim
- Verbandsgemeinde Kandel
- Verbandgemeinde Hagenbach
Benötigte Unterlagen
Baubeginnsanzeige
Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.
Rohbauvollendungsanzeige
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Bauvollendungsanzeige
Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Standsicherheitsnachweis, Ernergiebedarfsausweis, Schallschutznachweis, Bescheinigung Brandschutz
Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.
Ist der Standsicherheitsnachweis prüfpflichtig, ist er so rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen, dass eine Prüfung beauftragt und durchgeführt werden kann.Geltungsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen, oder die Ausführung 4 Jahre unterbrochen und kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.