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Baukontrolle und Bauüberwachung
Baukontrolle und Bauüberwachung
Baukontrollbezirk I
Stadt Germersheim
- Stadt Wörth am Rhein
- Verbandsgemeinde Bellheim
- Verbandsgemeinde Jockgrim
Baukontrollbezirk II
- Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Verbandsgemeinde Rülzheim
- Verbandsgemeinde Kandel
- Verbandgemeinde Hagenbach
Benötigte Unterlagen
Baubeginnsanzeige
Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.
Rohbauvollendungsanzeige
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Bauvollendungsanzeige
Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Standsicherheitsnachweis, Ernergiebedarfsausweis, Schallschutznachweis, Bescheinigung Brandschutz
Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.
Ist der Standsicherheitsnachweis prüfpflichtig, ist er so rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen, dass eine Prüfung beauftragt und durchgeführt werden kann.Geltungsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen, oder die Ausführung 4 Jahre unterbrochen und kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.