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Bauförderungen
Bauförderung
Auf dieser Seite und nach den hier zuerst gezeigten Förderprogrammen, finden Sie Weiterleitungen zu Unterthemen aus dem Bereich Förderungen.
Hier zunächst vier Förderprogramme, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit den Ländern auf den Weg gebracht, beziehungsweise verlängert hat. Drei weitere Förderprogramme (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment / Gewerbe zu Wohnen / Jung kauft Alt) befinden sich derzeit noch in der Ausgestaltung (Stand März 2024).
Klimafreundliches Bauen
Seit März 2023 werden im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) Neubauten gefördert (Link auf externe Seite), die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen erhalten Investitionszuschüsse. Das Programm war im Jahr 2023 aufgrund der sehr hohen Nachfrage überzeichnet und wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Es sind neue Programmmittel in Höhe von 762 Millionen Euro vorgesehen.
Wohneigentum für Familien
Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringen und mittleren Einkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt eine neue Fördermöglichkeit über das Bundesprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) (Link auf externe Seite) Das Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien besteht aus einem KfW-Kredit (KfW-Programm 300) mit Zinsverbilligung. Seit März 2024 gibt es zinsverbilligte Darlehen sogar mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Es sind für 2024 Programmmittel von 350 Millionen Euro vorgesehen. Förderanträge können durchgehend gestellt werden.
Altersgerechtes Umbauen
Mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Link auf extrerne Seite) unterstützt das BMWSB Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Sie erhalten einen Investitionszuschuss z.B. für bauliche Maßnahmen für eine bessere Überwindung von Stufen und Treppen, den Einbau von bodengleichen Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen. Im Jahr 2024 wurden die Mittel im Vergleich zum Vorjahr auf 150 Millionen Euro verdoppelt.
Bundesförderung für genossenschaftliches Wohnen
Der Bund und die KfW fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft, als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften (KfW-Programm 134 - Link zu externer Seite). Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Es wird ein erheblicher Teil der Darlehensschuld durch einen Tilgungszuschuss erlassen. Zusätzlich wird der Zinssatz für den Kredit während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Die finanziellen Mittel für dieses Programm werden im Bundeshaushalt 2024 von neun auf 15 Millionen Euro angehoben.