Förderung in der Dorferneuerung

Förderung in der Dorferneuerung

Die Dorferneuerung unterstützt eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes, damit es als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden kann. Im Rahmen des Förderprogramms werden Kommunen und private Investoren gefördert, um das Dorf für eine vielversprechende Zukunft fit zu machen.

Da dies eine staatliche Förderung ist, entstehen für Sie keine Kosten!

Es gibt die kommunale und private Förderung.

Die Kommunale Förderung fokussiert sich auf das Gemeinwohl und wird aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, mit strengen Kontrollmechanismen. Da die kommunale Förderung für den Bürger im Normallfall keine Rolle spielt, wird diese nur unten als Unterpunkt zum aufklappen aufgeführt.

Die Private Förderung hingehend ist individuell ausgerichtet und finanziert durch Bundes- und Landesmittel. Die Verwendung ist flexibel und projektbezogen.

Private Förderung

Die private Förderung der Dorferneuerung wird durch Mittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Sie haben die Möglichkeit, diese Förderung flexibel und projektbezogen einzusetzen. Das bedeutet, dass Sie für verschiedene Vorhaben, wie beispielsweise die Sanierung Ihres Hauses, den Ausbau eines Nebengebäudes oder die Erhaltung traditioneller Bauweisen, finanzielle Unterstützung beantragen können. Die genauen Bedingungen und Förderbeträge richten sich nach Ihrem jeweiligen Projekt und werden im Einzelfall geprüft.

  • Voraussetzungen für die Förderung

    Eigentum:
    Der Antragsteller muss Eigentümer des zu fördernden Anwesens sein.

    Dorferneuerungskonzept:
    Ein Dorferneuerungskonzept muss vorhanden sein.
    Informationen dazu erhalten Sie bei der Kreisverwaltung oder der zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Gebäude:
    Das Gebäude muss ortsbild- oder landschaftsprägend sein.

    Mindestkosten:
    Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.000,00 EUR betragen.

    Maßnahme:
    Nur die Art und Qualität der Maßnahme sind entscheidend.

    Auftragsvergabe und Beginn der Arbeiten:
    Aufträge dürfen erst nach Bewilligung der Fördermittel erteilt werden.
    Die Arbeiten dürfen erst nach Bewilligung der Fördermittel beginnen.

    Eigenleistungen:
    Eigenleistungen können ebenfalls bezuschusst werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antragsvordruck (diesen erhalten Sie nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme)
    • Lichtbilder des Anwesens
    • Unternehmensangebote oder eine Kostenermittlung eines Architekten nach DIN 276
  • Verfahrensablauf

    1. Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich mit dem Sachbearbeiter entweder per E-Mail oder telefonisch in Verbindung.
    2. Antragsvordruck: Der Sachbearbeiter stellt Ihnen den Antragsvordruck zur Verfügung. Bitte füllen Sie diesen aus und legen alle erforderlichen Unterlagen bei.
    3. Bewilligungsschreiben: Der Sachbearbeiter erstellt ein Bewilligungsschreiben und sendet es Ihnen zu.
    4. Beginn der Baumaßnahme: Nach Erhalt des Bewilligungsschreibens können Sie mit der Baumaßnahme unter Abgabe einer Baubeginnanzeige beginnen.
    5. Rechnungen einreichen: Reichen Sie Ihre Rechnungen jeweils bis zum 15.10. eines jeden Jahres ein.
    6. Fördermittel erhalten: Nach Prüfung der eingereichten Rechnungen werden Ihnen die Fördermittel ausgezahlt.
    7. Schlussverwendungsnachweis: Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch nach 3 Jahren, sendet Ihnen der Sachbearbeiter den Schlussverwendungsnachweis zu.
  • Zuwendungshöhe

    Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art und den Kosten der Maßnahme, jedoch maximal 30.000 Euro. Dabei liegt der Fördersatz  zwischen 20 und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

    Beispiel: Wenn ihr Bauvorhaben 50.000 Euro kostet, aber nur 40.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, beträgt die Zuwendung bei einem Fördersatz von 35 Prozent insgesamt 14.000 Euro.

  • Beispiele förderfähiger Maßnahmen

    • Bauliche Erneuerung:
      Erneuerung, Aus-, Um- oder Anbau älterer ortsbildprägender Gebäude.
    • Wohnraumschaffung:
      Umnutzung leerstehender Bausubstanz zur Schaffung von Wohnraum in Ortskernen.
    • Erhaltung und Gestaltung:
      Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, die bestehende oder ehemalige land- und forstwirtschaftliche Betriebe repräsentieren.
    • Soziale und kulturelle Projekte:
      Initiativen, Vorhaben und kleinere bauliche Projekte zur Unterstützung örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit.
    • Umweltverträglicher Fremdenverkehr:
      Maßnahmen zur Förderung eines umweltverträglichen Fremdenverkehrs und zur naturnahen Erholung.
  • Kommunale Dorferneuerung (für Gemeindeverwaltung)

    Die Dorferneuerung ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, um Gemeinden bei der Weiterentwicklung und Erhaltung ihrer Dörfer zu unterstützen. Ziel ist es, Dörfer als attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensräume zu erhalten und zu stärken.

    Fördermöglichkeiten

    • Informations- und Beratungsarbeit
    • Bauliche Maßnahmen an ortsprägenden Gebäuden
    • Schaffung von Wohnraum in leerstehenden Gebäuden
    • Projekte zur Dorfentwicklung und Dorfgemeinschaft

    Benötigte Unterlagen

    • Antrag
    • Pläne
    • Kostenschätzungen
    • Fotos
    • Auszug aus dem Dorferneuerungskonzept

    Förderungsschwerpunkte

    • Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen
    • Erhaltung des Dorfbildes und der traditionellen Bauweise
    • Umnutzung leerstehender Gebäude zum Wohnen und Arbeiten
    • Ökologische Maßnahmen, wie naturnahe Gestaltung von Flächen oder Bächen
    • Sicherung der Grundversorgung im Dorf

    Nicht gefördert

    • Schönheitsreparaturen oder Bauunterhaltung
    • Maßnahmen in Neubaugebieten
    • Bereits begonnene Projekte
  • Rechtliche Grundlage

    •  Ab 1. Januar 2025 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift.