Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

  • Mietwohnungen

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert durch teilweise zinslose bzw. zinsgünstige Darlehen die Schaffung von Mietwohnungen. Hier kommen z.B. Maßnahmen zugunsten von Haushalten mit geringem Einkommen, Haushalten mit Einkommen über der Einkommensgrenze oder auch Mietwohnungen im Rahmen des „Betreuten Wohnens" in Frage.

    Voraussetzungen

    • Die Gewährung der Darlehen ist in erster Linie von dem Personenkreis, für den die Wohnungen geschaffen werden abhängig. Außerdem gibt es Vorgaben an die zulässige Miethöhe

    Benötigte Unterlagen

    • Formulare und Merkblätter stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite www.isb.rlp.de zum Download bereit oder Sie erhalten die Unterlagen bei der Kreisverwaltung

    Kosten

    • Keine

    Verfahrensablauf

    Bei der Kreisverwaltung sind entsprechende Bauvorhaben anzumelden. Nach Aufnahme der Maßnahme in die Förderung durch das Ministerium der Finanzen kann bei der Kreisverwaltung dann ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.

  • Modernisierung

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert durch zinsgünstige Darlehen der hauseigenen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Modernisierung von eigengenutzten und vermieteten Wohnungen.

    Voraussetzungen

    • Die Gewährung der Darlehen ist in erster Linie von der Familiengröße, dem Einkommen und der Höhe der Investition abhängig. Interessierte Bauherren sollten sich rechtzeitig und zwar bevor die Finanzierung abgeschlossen wird, mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen

    Benötigte Unterlagen

    • Formulare und Merkblätter stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite www.isb.rlp.de zum Download bereit oder Sie erhalten die Unterlagen bei der Kreisverwaltung

    Kosten

    • Keine

    Verfahrensablauf

    • Die Kreisverwaltung stellt bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine Förderbestätigung aus. Mit dieser Förderbestätigung legt die Kreisverwaltung den Förderantrag der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vor.
    • Die aktuellen Konditionen können auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank unter http://isb.rlp.de abgerufen werden.
  • Wohneigentum

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert durch zinsgünstige Darlehen der hauseigenen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Schaffung von neuem Wohnraum sowie den Erwerb vorhandener Häuser und Wohnungen zur Eigennutzung und den Um- und Ausbau sowie die Erweiterung vorhandenen Wohnraums.

    Voraussetzungen

    • Die Gewährung der Darlehen ist in erster Linie von der Familiengröße, dem Einkommen und der Wohnungsgröße abhängig. Interessierte Bauherren oder Käufer sollten sich rechtzeitig und zwar bevor die Finanzierung abgeschlossen wird, mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen

    Benötigte Unterlagen

    • Formulare und Merkblätter stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite www.isb.rlp.de zum Download bereit oder Sie erhalten die Unterlagen bei der Kreisverwaltung

    Kosten

    • Keine

    Verfahrensablauf

    • Die Kreisverwaltung stellt bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine Förderbestätigung aus. Mit dieser Förderbestätigung legt die Kreisverwaltung den Förderantrag der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vor.
    • Die aktuellen Konditionen können auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank unter http://isb.rlp.de abgerufen werden.