Denkmalschutz

Denkmalschutz

Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetz (DSchG)  § 1 (1-4)

Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.

Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Denkmalschutz:

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