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Denkmalschutz
Denkmalschutz
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) § 1 (1-4)
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde in diesem Sinne
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen für baugenehmigungsfreie Maßnahmen
- denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren
- Herstellen des Benehmens der Denkmalfachbehörde, GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege (www.landesdenkmalpflege.de)
- archäologische / bodendenkmalpflegerische Maßnahmen
- Information zu Art und Umfang der Denkmaleigenschaft
- Beratung, auch vor Ort, zu geplanten Instandsetzungs-und Sanierungsmaßnahmen
- Hinweise und Informationen zur Denkmaltopographie und Denkmalliste des Landkreises und deren Ergänzungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Vorträge, Tag des offenen Denkmals, Sonderveranstaltungen, Veröffentlichungen)
- Für eine persönliche Beratung steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde zu den Sprechzeiten zur Verfügung. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Anmeldung sinnvoll
Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Denkmalschutz: