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Landesplanung
Landesplanung
Die untere Landesplanungsbehörde ist in Rheinland-Pfalz bei den Kreisverwaltungen angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es, raumbedeutsame Vorhaben, soweit diese nicht über ihren Bereich hinaus mittelbar oder unmittelbar Bedeutung haben, aufeinander abzustimmen. Die untere Landesplanungsbehörde berät die Planungsträger und koordiniert deren raumbedeutsame Planungen, z.B. großflächige Einzelhandelsbetriebe, Straßentrassen, Leitungstrassen, Rohstoffgewinnung. Sie überprüft raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in den jeweiligen Aufgabenfeldern auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen der Raumordnung, die im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) 2008 festgesetzt wurden.
Die untere Landesplanungsbehörde achtet in der landesplanerischen Stellungnahme § 20 Landesplanungsgesetz darauf, dass die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind.
Für den Landkreis Germersheim ist der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar verbindlich.