Weinmarktordnung

Weinmarktordnung (WMO)

Zu einer der Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission sowie der Durchführungs-Verordnung (EU) 2016/1150 der Kommission die Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (Umstrukturierungsbeihilfe). Hierbei handelt es sich um eine von der EU zu 100 Prozent finanzierte Beihilfe.

Der Förderzweck der Umstrukturierungsbeihilfe (WMO) besteht darin, dass zum Einen, eine Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und an die sich verändernden Klimabedingungen, und zum Anderen, die Verbesserung der Bewirtschaftung der Rebflächen durch Optimierung von Zeilenbreite, Stockabstand, Unterlage und Erziehungsform erfolgen soll. Durch die Maßnahmen sollen die Produktionskosten verringert, die Qualität verbessert und somit die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

Weitere Informationen sind auf den nachfolgenden LINKs und in der Richtline für die Gewährung einer Unterstützung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (WeinbauRichtlinie) enthalten:

Die elektronische Antragstellung, Teil 2, (WMO-eAntrag) erfolgt über das WeinInformationsPortal (WIP) unter dem nachfolgenden LINK: