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Artenschutz
Artenschutz
Rechtgrundlage für den Artenschutz sind auf nationaler Ebene das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Diese Gesetze dienen dem Schutz und der Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historischen gewachsenen Vielfalt. Artenschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen.
Neben dem BNatSchG und der BArtSchV finden auch die auf dem Gebiet des besonderen Artenschutzes unmittelbar geltenden EG-Verordnungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) Anwendung.
Entsprechend ihres Gefährdungsgrades finden sich hier in verschiedenen Schutzstufen Tier- und Pflanzenarten aus aller Welt, auf die die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr sowie den Transport und die Vermarktung innerhalb der EU anzuwenden sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Themenseiten zum Artenschutz:
Formulare und Informationen finden Sie hier:
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