Fischerprüfung

Fischerprüfung

Die staatliche Fischerprüfung findet jährlich jeweils am 01. Freitag im März, im Juni, im September und im Dezember statt.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungsbeginn bei der Kreisverwaltung Germersheim (Untere Fischereibehörde) einzureichen.

Die Zulassung zur Prüfung ist Bewerbern zu versagen:

  •    die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  •    denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist
  •    die die Teilnahme an dem erforderlichen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung nicht nachweisen
  •    die die Prüfungsgebühr nicht entrichtet haben
  • Vorbereitung zur Prüfung:

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die mindestens 35- stündige Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Die entsprechenden Ausbildungstermine und –orte bzw. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des:

     Landesfischereiverband Pfalz e.V.

     Sportfischerverband Pfalz e.V.

      Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.

    Für die Durchführung des notwendigen Vorbereitungslehrgangs werden gemäß der Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachfolgend aufgeführte Lehrgangsgebühren einschließlich der Lehrgangsunterlagen erhoben:

    • Teilnehmer/-in nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 150,- €
    • Teilnehmer/-in vor Vollendung des 18. Lebensjahres, schwerbehinderte Menschen, Personen die ALG II bzw. Sozialhilfe erhalten: 100,- €

    Für die Prüfung wird eine Prüfgebühr in Höhe von 29,00 €* erhoben, die spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bzw. zu dem von der Behörde gesetzten Termin einzuzahlen ist.
    *Eine Rückerstattung der gezahlten Prüfungsgebühr gemäß § 19 LGebG i.V. m. § 59 LHO erfolgt weder im Verhinderungsfall noch bei Rücktritt während der Prüfung.

    Die Fischereibehörde wird die zugelassenen Bewerber unter Angabe von Ort und Termin der Prüfung ca. 2 Wochen vor der Prüfung schriftlich einladen.

  • Die Prüfung

    Die schriftliche Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt.
    Jeder Prüfling hat einen Fragebogen mit je 10 Fragen aus insgesamt 5 Sachgebieten:

    1. Allgemeine Fischkunde: Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten, Fischfeinde
    2. Spezielle Fischkunde: Unterscheidung der einheimischen Fischarten und Fischfamilien
    3. Gewässerkunde: Gewässertypen Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Pflege der Gewässer, Gewässerverunreinigung
    4. Gerätekunde: Erlaubte und verbotene Fanggeräte, Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische
    5. Gesetzeskunde: Die Fischerei direkt betreffende Gesetze und Verordnungen

    • Bei jeder Frage muss der Prüfling unter drei vorgegebenen Antworten die richtige Antwort auswählen. 
    • Die Prüfungsfragen müssen innerhalb von zwei Stunden beantwortet werden. 
    • Die staatliche Fischerprüfung hat bestanden, wer in jedem Prüfungsgebiet mindestens sieben Fragen richtig beantwortet hat.
    • Hat ein Prüfling nur in einem Prüfungsgebiet nicht die notwendige Anzahl von Fragen richtig beantwortet, ist er während des Prüfungstermins mündlich nachzuprüfen.
    • Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit welchem bei der zuständigen Stadt  bzw. Verbandsgemeindeverwaltung der Fischereischein (blauer Schein) beantragt werden kann. 

Fischerprüfung erfolgreich abgelegt

28.06.2019 - 18 Prüflinge stellten sich in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim den Anforderungen der ersten Fischerprüfung des Jahres 2019 im Landkreis Germersheim.

Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich, im Juni und im Dezember, jeweils am ersten Freitag statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme am Vorbereitungskurs mit mindestens 35 Stunden.

Innerhalb von zwei Stunden mussten die Prüflinge ihr Wissen in den fünf Prüfungsgebieten „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“; „Gewässerkunde“, „Gerätekunde“ sowie „Gesetzeskunde“ beweisen. Pro Sachgebiet waren dabei jeweils 10 Fragen, also insgesamt 50 Fragen, zu beantworten. Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn in nur einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.

Der Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz von Günter Hartenstein (Rülzheim) gratulierte den Jungfischer/innen zur bestandenen Prüfung und überreichte das Fischerprüfungszeugnis, mit dem diese bei ihrer zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung einen Fischereischein beantragen können.

Im Dezember findet die nächste Fischerprüfung statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, Tel. 07274/53-145.