Fischerprüfung

Fischerprüfung

Die staatliche Fischerprüfung findet jährlich jeweils am 1. Freitag im März, im Juni, im September und im Dezember statt.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Link oben in der grüner Navigationsleiste bzw. am Ende dieser Webseite) ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungsbeginn bei der Kreisverwaltung Germersheim (Untere Fischereibehörde) einzureichen. 

Die Zulassung zur Prüfung wird Bewerbern gewährt:

  • die das 13. Lebensjahr vollendet haben
  • die keinen Betreuer zur Besorgung ihrer Angelegenheiten benötigen, der nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,
  • die Teilnahme am erforderlichen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung nachweisen können, und
  • die Prüfungsgebühr fristgerecht entrichtet haben.
  • Vorbereitung zur Prüfung:

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die mindestens 35- stündige Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Die entsprechenden Ausbildungstermine und -orte bzw. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des:

     Landesfischereiverband Pfalz e.V.

     Sportfischerverband Pfalz e.V.

      Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.

    Für die Durchführung des notwendigen Vorbereitungslehrgangs werden gemäß der Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachfolgend aufgeführte Lehrgangsgebühren einschließlich der Lehrgangsunterlagen erhoben:

    • Teilnehmer/-in nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 150 Euro
    • Teilnehmer/-in vor Vollendung des 18. Lebensjahres, schwerbehinderte Menschen, Personen die ALG II bzw. Sozialhilfe erhalten: 100 Euro

    Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50 Euro bzw. 40 Euro (mit entsprechenden Nachweis für Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden, Studierenden, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen, Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz) ist spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin einzuzahlen !

    *Eine Rückerstattung der gezahlten Prüfungsgebühr gemäß § 19 LGebG i.V. m. § 59 LHO erfolgt weder im Verhinderungsfall noch bei Rücktritt während der Prüfung.

    Die Fischereibehörde wird die zugelassenen Bewerber unter Angabe von Ort und Termin der Prüfung ca. zwei Wochen vor der Prüfung schriftlich einladen.

  • Die Prüfung

    Die schriftliche Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt.
    Jeder Prüfling hat einen Fragebogen mit je 10 Fragen aus insgesamt 5 Sachgebieten:

    1. Allgemeine Fischkunde: Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten, Fischfeinde
    2. Spezielle Fischkunde: Unterscheidung der einheimischen Fischarten und Fischfamilien
    3. Gewässerkunde: Gewässertypen Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Pflege der Gewässer, Gewässerverunreinigung
    4. Gerätekunde: Erlaubte und verbotene Fanggeräte, Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische
    5. Gesetzeskunde: Die Fischerei direkt betreffende Gesetze und Verordnungen

    • Bei jeder Frage muss der Prüfling unter drei vorgegebenen Antworten die richtige Antwort auswählen. 
    • Die Prüfungsfragen müssen innerhalb von zwei Stunden beantwortet werden. 
    • Die staatliche Fischerprüfung hat bestanden, wer in jedem Prüfungsgebiet mindestens sieben Fragen richtig beantwortet hat.
    • Hat ein Prüfling nur in einem Prüfungsgebiet nicht die notwendige Anzahl von Fragen richtig beantwortet, ist er während des Prüfungstermins mündlich nachzuprüfen.
    • Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit welchem bei der zuständigen Stadt  bzw. Verbandsgemeindeverwaltung der Fischereischein (blauer Schein) beantragt werden kann.