Jagd

Jagd

Die untere Jagdbehörde des Landkreises Germersheim ist grundsätzlich für alle jagdlichen Angelegenheiten im Kreisgebiet zuständig. Der Kreisjagdmeister ist als Berater der unteren Jagdbehörde in allen mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen zu hören. Der Kreisjagdmeister ist Ehrenbeamter des Landkreises .

Bei jeder unteren Jagdbehörde wird zudem ein Jagdbeirat ( Kreisjagdbeirat ) gebildet, der die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten hat. 

  • Zu den wichtigsten Aufgaben der Unteren Jagdbehörde gehören...

    • die Ausstellung und Verlängerung von Jagd- und Falknerjagdscheinen
    • die Ablehnung, der Widerruf und der Einzug von Jagdscheinen bei Fehlen der erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere bei mangelnder Zuverlässigkeit  oder fehlender körperlicher Eignung
    • die Bestätigung und Festsetzung von Abschussvereinbarungen für Rehwild und Schwarzwild
    • die Entgegennahme und Prüfung der Streckenlisten ( Abschusslisten )
    • Aufsicht und Beratung der Jagdgenossenschaften
    • Genehmigung von Jagdpachtverträgen
    • Anordnungen zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens
    • Erklärung zu befriedeten Bezirken
    • Genehmigung zur Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken
    • Durchführung der Jägerprüfung
    • Abrundung von Jagdbezirken
    • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten usw.

    Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie die Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches "Jagd":