Ausländer, Asyl

Ausländer und Integration (Ausländeramt)

Die Ausländerbehörde kümmert sich um alle Anliegen, die mit dem Aufenthalt von Ausländern in Deutschland zu tun haben. Für Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungsbehörde zuständig. Die passenden Ansprechpartner für beide Bereiche finden Sie in der linken Spalte dieser Seite.

Sie können die Ausländerbehörde zu folgenden Zeiten telefonisch erreichen:

Montag bis Freitag von 9–11 Uhr
Dienstag zusätzlich von 14–15 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14–16 Uhr

AKTUELLER HINWEIS (Stand Jan. 2025)
Für Menschen, die aus der Ukraine kommen und Schutz in Deutschland gefunden haben oder suchen gilt: Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist keine Antragstellung notwendig


Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Bitte senden Sie Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die Bearbeitung weiter verzögern können.


Themenübersicht Ausländer & Integration

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FAQ

  • 1. In welchem Format sollen die Unterlagen gesendet werden?

    Bitte senden Sie die Unterlagen ausschließlich per PDF, alternativ können Sie die Unterlagen per Post einreichen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht als Bild.

  • 2. Wie bekomme ich meine Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)?

    Ein elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird auf dem Postweg übersandt, Sie erhalten automatisch ein Schreiben mit dem Logo der Kreisverwaltung Germersheim in dem Sie zur Rückgabe von Unterlagen aufgefordert werden. Bitte warten Sie dieses Schreiben ab. Der Erhalt des PIN – Briefes bedeutet nicht, dass die Aufenthaltskarte sich bereits bei der Ausländerbehörde befindet. Nach Erhalt aller geforderten Unterlagen im Original wird Ihr neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) per Postzustellungsurkunde an Ihre Meldeadresse verschickt.

  • 3. Warum wurde mein Antrag noch nicht bearbeitet?

    Die eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Aufgrund vieler verschiedener Faktoren z.B. des hohen Aufkommens an Anträgen, durch Gesetzes Änderungen und Mitwirkungspflichten unterschiedlicher Stellen kann die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen.