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Beschäftigungsverhältnis
Beschäftigungserlaubnis
Was ist eine Beschäftigungserlaubnis?
Ausländer, die in Deutschland arbeiten möchten und deren Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet ist, müssen diese Erlaubnis schriftlich beantragen. Ohne diese Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme nicht zulässig.
Voraussetzungen:
- Antragstellung: Eine schriftliche Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis muss vom potenziellen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und an die Ausländerbehörde gesendet werden.
- Genehmigungspflicht: Erst nach der Genehmigung der Ausländerbehörde darf der Antragsteller die Arbeit aufnehmen.
Benötigte Unterlagen:
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Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt werden.
Arbeitsaufnahme:
Vor der Entscheidung der Ausländerbehörde darf keine Arbeitsaufnahme erfolgen.
Einreichung: Reichen Sie die benötigten Unterlagen gerne als PDF per E-Mail oder als Brief per Post ein. Bitte achten Sie auf eine leserliche Schrift, da Ihr Fall andernfalls nicht bearbeitet werden kann oder sich verzögert.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3-4 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung informiert.